Kaum ein Rechtsverstoß wird im Internet häufiger abgemahnt als das fehlende, unvollständige oder falsche Impressum. Dies gilt vorrangig für Onlineshops. Das Impressum gemäß § 5 TMG dient der Transparenz und vor allem gegenüber Verbrauchern verstehen die Gerichte hier keinen Spaß. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass der Betreiber der Website identifizierbar ist, um dadurch unter anderem die Rechtsverfolgung zu erleichtern.

Was es nun mit einem Impressum genau auf sich hat und was alles in ein solches gehört sowie eine Darstellung der Risiken bei fehlendem oder falschem Impressum ist Gegenstand dieses Videobeitrags.

Die nachfolgende Mindmap gibt einen Überblick über die möglichen Pflichtinhalte eines Impressums:

Mögliche Pflichtinhalte eines Impressums.
Mindmap mit den möglichen Pflichtinhalten eines Impressums.

Andreas Riehn

Ich berate seit 2011 erfolgreich Unternehmen im gesamten Internetrecht. In meiner forensischen Zeit als Rechtsanwalt habe ich primär für kleine und mittelständische Unternehmen praxisorientierte Lösungen entwickelt. Diese Expertise stelle ich Ihnen mit meinen Videobeiträgen und Kursen zur Verfügung.

Zertifiziert bin ich als Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor.

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