Im Video erläutere ich gegen Ende den Unterschied zwischen der wirksamen Einbeziehung von AGB in einen Vertrag und die Rechtswirksamkeit dieser einbezogenen Klausel(n). Da besteht nämlich ein erheblicher Unterschied: Klauseln können wirksam in den Vertrag einbezogen sein, das heißt aber nicht, dass sie einer rechtlichen Inhaltskontrolle standhalten.
Die nachfolgende Mindmap verdeutlicht dies:
Mit der erwähnten rechtlichen Inhaltskontrolle von AGB beschäftige ich mich in einem Folgebeitrag.
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