Im Video erläutere ich gegen Ende den Unterschied zwischen der wirksamen Einbeziehung von AGB in einen Vertrag und die Rechtswirksamkeit dieser einbezogenen Klausel(n). Da besteht nämlich ein erheblicher Unterschied: Klauseln können wirksam in den Vertrag einbezogen sein, das heißt aber nicht, dass sie einer rechtlichen Inhaltskontrolle standhalten.

Die nachfolgende Mindmap verdeutlicht dies:

Unterschiede die Wirksamkeit der Klausel: Wirksame Einbeziehung ist zu unterscheiden von der Inhaltskontrolle.
Unterscheide die Schritte der Wirksamkeitsprüfung: Die wirksame Einbeziehung in den Vertrag ist von der inhaltlichen Wirksamkeitskontrolle der einbezogenen Klausel zu unterscheiden.

Mit der erwähnten rechtlichen Inhaltskontrolle von AGB beschäftige ich mich in einem Folgebeitrag.

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Andreas Riehn

Ich berate seit 2011 erfolgreich Unternehmen im gesamten Internetrecht. In meiner forensischen Zeit als Rechtsanwalt habe ich primär für kleine und mittelständische Unternehmen praxisorientierte Lösungen entwickelt. Diese Expertise stelle ich Ihnen mit meinen Videobeiträgen und Kursen zur Verfügung.

Zertifiziert bin ich als Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor.

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